Bestattungsarten

Im Wesentlichen wird zwischen zwei verschiedenen Bestattungsarten unterschieden, der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Welche Bestattungsart in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Einstellung oder der Religion ab. Natürlich spielt auch der finanzielle Aspekt eine massgebliche Rolle in der Ausgestaltung einer Bestattung. Eine entsprechende Vorsorge bzw. ein persönliches Arrangement kann mit uns als Bestatter bereits lange Zeit im Voraus geplant und finanziert werden.

Erdbestattungen
Der Sarg wird nach der Trauerzeremonie auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden wird nach Reihen- und Wahlgräbern, die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte.

Wahlgrab
Wahlgräber sind häufig Doppel- oder Familiengräber. Sie werden individuell von Betroffenen oder Angehörigen ausgewählt. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen an einer Grabstelle vorgenommen werden. Die Kosten für einen Grabstein fallen dabei bei mehreren Beisetzungen nur einmal an.

Reihengrab
Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine Einflussnahme auf Ort und Beschaffenheit der Grabstelle - innerhalb des Friedhofs - ist in der Regel nicht möglich. Reihengräber werden nur für eine Bestattung/Beisetzung zur Verfügung gestellt und eignen sich nicht als Familienruhestätte.

Anonyme Erdbestattung
Die Bestattung findet innerhalb eines individuell gekennzeichneten Gräberfeldes statt. Dabei wird das einzelne Grab nicht extra ausgewiesen. Als Sonderform ohne individuelle Grabstelle ist mancherorts das Rasen-Reihengrab mit Liegestein möglich.

Feuerbestattung
Feuerbestattungen sind der Erdbestattung prinzipiell nicht unähnlich. Auch für eine Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt, der jedoch in der Regel nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt wird.

Urnenwahlgrab
Urnenwahlgräber sind häufig Doppel- oder Familiengräber. Sie werden individuell von Betroffenen oder Angehörigen ausgewählt. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen an einer Grabstelle vorgenommen werden.

Urnenreihengrab
Der Platz des Urnenreihengrabs wird von der Friedhofsverwaltung ausgesucht, es besteht in der Regel kein Mitbestimmungsrecht für Angehörige. Urnenreihengräber können nur mit jeweils einer Person belegt werden.

Anonyme Feuerbestattung
Wer kein eigenes Grab möchte, hat die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung innerhalb einer Gemeinschaftsgrabanlage, oder einem Urnenhain ohne spezielle Kennzeichnung. Nach Rücksprache mit den örtlichen Behörden ist teilweise auch das Verstreuen der Asche der verstorbenen Person möglich.

Seebestattung
Seebestattungen sind nur an speziell dafür gekennzeichnet Orten möglich. Dazu wird die Urne mit der Asche der verstorbenen Person außerhalb der Drei-Meilen-Zone von einem Schiff aus im Meer versenkt. Angehörige können auf Wunsch der Beisetzung beiwohnen.

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