Wegleitung

Meist trifft uns der Tod eines nahestehenden Menschen völlig unvorbereitet. Mit einem Trauerfall sind viele organisatorisch und rechtlich notwendigen Schritte verbunden und es müssen in kurzer Zeit Entscheidungen getroffen werden. Dieser Leitfaden kann Ihnen helfen. Der Leitfaden führt Sie durch alle Schritte, die in die Wege geleitet werden müssen, um einen Menschen auf seinem letzten Weg würdevoll zu begleiten

Todesfall

Wenn jemand zu Hause verstirbt, muss umgehend ein Arzt gerufen werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Benachrichtigen Sie Angehörige und Bekannte. Nehmen Sie sich Zeit. Sie sind nicht verpflichtet, die verstorbene Person baldmöglichst überführen zu lassen. (Jedoch innert 24 Stunden.)Die Überführung erfolgt durch ein Bestattungsunternehmen.

Wenn jemand im Spital, im Alters- oder Pflegeheim verstirbt, wird der Arzt durch die Leitung der Institution benachrichtigt. Auch in diesem Falle dürfen die Angehörigen das Bestattungsunternehmen frei wählen und beauftragen.

Wenn jemand durch Unfall, durch eine Gewalttat oder durch Suizid verstirbt, muss immer die Polizei verständigt werden. ( Notruf 117 )

Organisation der Bestattung

Sie können den Ablauf der Trauerfeier und/oder Bestattung einem Bestattungsunternehmen übertragen das auch sämtliche Formalitöten( amtl. Papiere Zivilstandsamt ) für Sie erledigt. Für die Überführung des verstorbenen muss jedoch immer ein Bestattungsunternehmen von Ihnen beauftragt werden.

Sie können mit dem Bestattungsunternehmen das weiter vorgehen besprechen.

Erdbestattung oder Kremation

Grabart wählen

Aufbahrung

Zeit und Ort der Trauerfeier

Pfarrer kontaktieren

Todesanzeige / Leidzirkulare

Musikalische Begleitung

Grabschmuck, Grabstein erst nach zwei Jahren, Urnenplatte

Ebenso wird Sie das Bestattungsunternehmen unterstützen bei den weiter Organisation wie Imbiss, Apero usw

Zivilstandsamt

Todesfälle sind meldepflichtig.

Für die amtlichen Meldungen des Trauerfalles beim Zivilstandsamt benötigen Sie die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein( wenn vorhanden ). Der Tod muss innerhalb von zwei Arbeitstagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Wenn eine Todesurkunde benötigt wird, kann diese beim Zivilstandsamt bestellt werden. Sie können ein Bestattungsunternehmen damit beauftragen.

Trauerfeier

Als erstes muss ein Termin mit dem verantwortlichen Geistlichen in der Gemeinde abgesprochen werden. Ebenfalls vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Geistlichen, um den gesamten Ablauf der Trauerfeier zu besprechen. (Rheinfolge Weihwasserspende, Kirchenchor, Messdiener, Organist, Lebenslauf, Einladungen und evtl. Zeitpunkt der Urnenbeisetzung). Wenn Sie einen zusätzlichen Geistlichen ausserhalb der Gemeinde bei der Trauerfeier möchten, müssen Sie diesen persönlich einladen.

Erledigung nach der Trauerfeier

Bei einem Todesfall erlöschen sämtliche Vollmachten und Sie müssen beim Friedensrichter der Wohngemeinde des verstorbenen einen Erbenschein verlangen.

Bereitstellen der Unterlagen:

Bank- und Postkontoauszüge, Ehe- oder Erbverträge, Testament, Steuererklärung, Darlehen- und Hypothekarverträge

Laufende Verträge kündigen

Meldung an die Krankenkasse, Wohnung, Strom, Telefon, Radio- und Fernsehanschluss, Kreditkarten, Zeitung, Unfall- und Lebensversicherung, Auto-, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen auflösen.

Meldung des Todesfalles an Militär oder Zivilschutz.

Beantragen der Auszahlung von Ansprüchen

Aus AHV (Witwen-, Waisenrente), Unfallgelder, Pensionskasse, Freizügigkeitskonten oder Kapital aus der dritten Säule

Evtl. Wohnungsräumung oder Räumung im Altersheim organisieren

Hausarzt, Spitex, Therapeuten etc. informieren

Danksagung mit dem Bestattungsunternehmen besprechen und versenden

Grab

Habens Sie sich für einen Grabstein / Holzkreuz (Erdbestattung) oder für eine Urnenplatte (Kremation) entschieden.

Grabbepflanzung

Überlegen Sie sich, ob Sie das Grab künftig selber bepflanzen möchten oder ob Sie die Grabpflege in Auftrag geben wollen.

Vorbereitungen zu Lebzeiten

Es ist für die Hinterbliebenen um einiges einfacher, wenn zu Lebzeiten gewisse Wünsche und Vorstellungen festhalten werden.

Lebenslauf

Falls Sie keinen Lebenslauf verfassen wollen, wäre hilfreich, zumindest die wichtigen Stationen Ihres Lebens schriftlich festzuhalten.

Adressliste

Die Angehörigen sind sehr dankbar, wenn eine Adressliste mit Verwandten, Bekannten, Vereinsmitgliedern, Gesellschaften, Geschäftsbeziehungen, Vermieter, Versicherungen etc. vorhanden ist.

Testament

Der Nachlass kann durch ein Testament, Ehevertag, Erbvertrag etc. geregelt werden. Notare beraten Sie gerne. Für die Anordnung und Hinterlegung dieser Vereinbarungen setzen Sie sich bitte mit diesen Stellen in Verbindung.

Anordnung für die Bestattung

Es empfiehlt sich, Wünsche für Ihre Trauerfeier zu äussern und aufzuschreiben. In diesen Fall können Sie Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen aufnehmen und eine Bestattungsanordung ausfüllen, die Sie bei Ihren Unterlagen deponieren. Bitte lassen Sie den Hinterbliebenen genügend Freiraum, damit sie ihren Bedürfnissen entsprechend Abschied nehmen können.

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